resignation of the manager
The resignation a GmbH managing director ist nicht gesetzlich geregelt, dennoch müssen einige Dinge beachtet werden, damit die Amtsniederlegung wirksam ist. Die Tätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers endet normalerweise aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses über seine Abberufung. Daneben kann der Geschäftsführer aber auch von sich aus sein Amt niederlegen. Im GmbH-Gesetz ist die Amtsniederlegung eines Geschäftsführers allerdings nicht geregelt. Einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg sind zur Amtsniederlegung eines Geschäftsführers nun folgende Grundsätze zu entnehmen:
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